Praxiswertermittlung

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Jan-Jonas Zimmer

Nachvollziehbare Praxisbewertung: Grundlagen und Verfahren

Bewerten heißt Vergleichen. Eine Praxiswertermittlung erfordert eine ausführliche Analyse der Praxis. Dabei wird die Unternehmens- und Praxisstruktur sowie deren Besonderheiten dargestellt, mit dem Ziel, einen Verkehrswert zu ermitteln. Dieser Wert entspricht dem an einem bestimmten Zeitpunkt und Ort üblich bezahlten Preis.

Eine Praxisbewertung muss transparent und nachprüfbar sein und allgemein akzeptierte Standards sowie Verfahrensweisen berücksichtigen. Dabei werden sowohl die Preisobergrenze für den Käufer als auch die Preisuntergrenze für den Verkäufer festgelegt.

 

Der objektivierte Verkehrswert als faire Ausgangsbasis

Der objektivierte Verkehrswert dient als faire und neutrale Ausgangsbasis für die Kaufentscheidung. Es gibt zahlreiche Methoden, um den Wert einer Praxis oder eines Unternehmens zu bestimmen. Durchgesetzt hat sich das modifizierte Ertragswertverfahren, welches auch durch die Rechtsprechung unterstützt wird (siehe §§ 199 – 203 BewG und § 103 (4) SGB V).

Bestandteile des modifizierten Ertragswertverfahrens sind der materielle Praxiswert plus der ideelle Wert, auch Substanzwert plus Goodwill genannt. Der Substanzwert der Praxis setzt sich aus der Summe der Einzelwerte aller betrieblichen Vermögensstände sowie dem Altbestand und den Vorräten zusammen. Der Restbuchwert kann aus der Summen- und Saldenliste entnommen werden. Beachten Sie, dass der Zeitwert aussagekräftiger ist als der steuerliche Restbuchwert.

 

Bestimmung des Praxiswerts: Substanzwert und Goodwill

Beispielsweise verlieren USM-Haller-Möbel nur wenig an Wert, wenn der tatsächliche Zeitwert mit dem steuerlichen Restbuchwert verglichen wird. Eine Faustformel besagt, dass durch einen Aufschlag von 20 % bis 25 % auf den Restbuchwert der Zeitwert ermittelt werden kann. Bei jungen Praxen kann dieser Wert jedoch auch geringer ausfallen. Dies ist ein wichtiger Hinweis, den es zu beachten gilt.

Der Goodwill, also der ideelle Wert einer Praxis, setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: dem Standort, der Art und Zusammensetzung der Patienten, der Konkurrenzsituation sowie volkswirtschaftlichen Faktoren wie die Auswirkungen von Krisen und Nachhaltigkeit.

Diese detaillierte Betrachtung ermöglicht eine umfassende und realistische Wertermittlung der Praxis.

 

Wichtige Hinweise zum Gesellschaftsvertrag und Verkehrswert

Beachten Sie Ihren Gesellschaftsvertrag. Die Anteile sollten sich am Verkehrswert, also dem modifizierten Ertragswertverfahren, orientieren. Im Falle einer Scheidung kann es sonst problematisch werden, wenn der per Ertragswertverfahren ermittelte Wert X höher ist als der im Gesellschaftsvertrag festgelegte Wert Y. Vor Gericht gilt dann der Wert X aus dem Ertragswertverfahren, was zur Folge hat, dass mehr ausgezahlt werden muss, als der Mediziner aus seinen Praxisanteilen erhält.

Tipp: Passen Sie regelmäßig Ihren Gesellschaftsvertrag an und lassen Sie ihn von einem Fachanwalt prüfen.

In gesperrten Gebieten stellt der Verkehrswert die Preisobergrenze dar. Es ist wichtig, die aktuelle Rechtsprechung zu beachten und zu überprüfen, ob der Preis angemessen ist oder der Verkehrswert deutlich darunter liegt.

Investoren umgehen diese Regelung oft, indem sie den Mediziner anstellen und der Arzt seine Zulassung abgibt, wodurch die entsprechende Rechtsprechung umgangen wird.

 

Fazit

Eine nachvollziehbare Praxisbewertung erfordert transparente Verfahren und berücksichtigt sowohl materielle als auch ideelle Werte. Das modifizierte Ertragswertverfahren hat sich als Standard etabliert und bildet eine faire Basis für Kaufentscheidungen. Regelmäßige Anpassungen und rechtliche Prüfungen des Gesellschaftsvertrags sind unerlässlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und den aktuellen Verkehrswert zu berücksichtigen.

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