Ge­sund­heits­ver­sor­gungs­stär­kungs­ge­setz (GVSG)

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Jan-Jonas Zimmer

Ge­sund­heits­ver­sor­gungs­stär­kungs­ge­setz (GVSG)

In der aktuellen Diskussion um GVSG gibt es viele Missverständnisse. Ein besonders hartnäckiges Gerücht betrifft die Abschaffung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM). Es kursiert die falsche Information, dass der EBM abgeschafft wird. Dies ist nicht korrekt. Der EBM bleibt weiterhin bestehen und ist ein wichtiger Bestandteil der ärztlichen Abrechnung.

Eine der bedeutendsten Änderungen ist die geplante Gesamtbudgetierung für Hausärzte. In den letzten Jahren hatten wir eine 100%-Restwertvergütung, was bedeutete, dass alles, was abgerechnet wurde, auch in Rechnung gestellt werden konnte. Seit April 2024 ist dies jedoch in Baden-Württemberg nicht mehr möglich. Aktuell haben wir eine Restwertvergütung von 17%.

Hausärztliche Leistungen, die mit „03“ beginnen, werden endbudgetiert, das heißt, sie werden zunächst bezahlt. Dabei handelt es sich gleichzeitig nicht um einen Freifahrtschein für unbegrenzte Abrechnung. Ein konkretes Beispiel ist die Gesprächsführung unter der Ziffer 03010. Diese Leistung hat eine Quote von 50%, was bedeutet, dass es eine Art Mengenbegrenzung gibt

Ein weiterer Punkt, der oft missverstanden wird, betrifft die Ziffern 35110 und 35100, die für psychosomatische Gesprächsführung stehen. Diese zählen nicht in das hausärztliche Leistungsverzeichnis, da sie nicht 03 sondern 3er Ziffern sind. Hier muss also auch differenziert werden.

Kontakte mit dem Patienten sind nicht mehr das Federführende. Bisher: Chroniker brauchen eine durchgängige Diagnose und müssen häufig beim Arzt gewesen sein. Jetzt werden Chroniker an ein Medikament gebunden. Es wird komplexer, weil etwas angepasst wird, das vorher schon nicht gut umgesetzt wurde. Diese Änderungen erfordern von den Hausärzten eine erhöhte Aufmerksamkeit und Anpassung.

Ein Hinweis: In der Praxis sehen wir häufig, dass die Anforderungen der psychosomatischen Gesprächsführung in Hausarztpraxen nicht optimal umgesetzt werden. Daher ist es jetzt umso wichtiger, eng mit einer Abrechnungsstelle zusammenzuarbeiten. Sprechen Sie uns an, wir haben mit mehrere Abrechnungsstellen Vereinbarungen bzgl. Rabatt Nachlass für unsere Klienten.

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