Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): Der moderne Weg zur ambulanten Patientenversorgung

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Jan-Jonas Zimmer

Einleitung

Für Mediziner, die die Ambition haben, die Patientenversorgung auf ein neues Level zu heben, bietet das Modell des Medizinischen Versorgungszentrums attraktive Möglichkeiten. Es ermöglicht eine patientenorientierte und strukturierte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Fachrichtungen. Doch was genau ist ein MVZ und welche Vorteile bietet es für Mediziner, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen möchten? Dieser Artikel gibt einen ausführlichen Überblick.

 

Was ist ein MVZ?

Ein MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte und Zahnärzte entweder als Angestellte oder als Vertragsärzte tätig sind. Dabei kann es sich sowohl um fachübergreifende als auch um fachgleiche Einrichtungen handeln. I

In einem MVZ erhalten Patienten eine umfassende ambulante Betreuung, die verschiedene medizinische Fachgebiete integriert, alles unter einem einzigen Dach. 

In einem MVZ wird eine vielfältige Palette an medizinischen Dienstleistungen unter einem einzigen Dach angeboten. Beispielsweise kann ein Patient, der eine orthopädische Behandlung benötigt, auch gleichzeitig Physiotherapie, Ergotherapie und psychologische Betreuung erhalten, alles im selben MVZ. Dadurch wird eine ganzheitliche Versorgung gewährleistet, bei der verschiedene Fachrichtungen kooperieren, um die bestmögliche Behandlung für den Patienten zu ermöglichen. Dieser integrierte Ansatz kann auch bei der Diagnose und Behandlung komplexer Fälle äußerst vorteilhaft sein, da verschiedene Fachärzte ihr Fachwissen kombinieren, um eine umfassende und präzise Betreuung anzubieten.Eine Gründung ist auch für Zahnärzte möglich.

 

Merkmale und Zielsetzung von MVZs

Ein MVZ bietet Ärzten die Chance, ohne die mit einer Praxisgründung verbundenen wirtschaftlichen Risiken an der vertragsärztlichen ambulanten Versorgung teilzunehmen. Durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten kann eine umfassende und sektorenübergreifende Versorgung von hoher Qualität angeboten werden. Die lückenlose Kommunikation bezüglich Krankheitsverlauf, Behandlungsziel und Therapie steht im Mittelpunkt.

Angenommen, Dr. Love ist ein erfahrener Allgemeinmediziner. Sie möchte ihre medizinische Expertise in einem interdisziplinären Umfeld einbringen, ohne die finanziellen und organisatorischen Herausforderungen einer Einzelpraxis Gründung zu bewältigen.

In einem MVZ kann Dr. Love Teil eines multidisziplinären Teams sein, das Fachärzte aus verschiedenen Bereichen wie Kardiologie, Orthopädie und Gastroenterologie umfasst. Gemeinsam arbeiten sie daran, Patienten eine umfassende medizinische Versorgung anzubieten, die über die Grenzen der einzelnen Fachrichtungen hinausgeht.

Wenn ein Patient ins MVZ kommt, kann dieser von Dr. Love zunächst für eine allgemeine Untersuchung und Erstdiagnose empfangen werden. Falls weitere spezialisierte Untersuchungen oder Behandlungen notwendig sind, wird Frau Schmidt nahtlos an die entsprechenden Fachärzte im MVZ weitergeleitet. Alle involvierten Ärzte haben Zugang zu ihren Patientendaten und können in Echtzeit Informationen austauschen. Dies ermöglicht eine ganzheitliche Betreuung und einen reibungslosen Behandlungsverlauf.

Durch die Integration von unterschiedlichen medizinischen Fachbereichen in einem MVZ können Patienten von einer koordinierten und hochwertigen Versorgung profitieren, ohne zwischen verschiedenen Einzelpraxen hin und her geschickt zu werden. Für Ärzte wie Dr. Love bietet das MVZ die Chance, ihre Fachkompetenz in einem kooperativen Umfeld einzubringen und sich auf die medizinische Versorgung zu konzentrieren, ohne sich um die Praxisverwaltung und wirtschaftliche Risiken kümmern zu müssen.

 

Gründung und Zulassung eines MVZ

Die Etablierung eines MVZ kann von verschiedenen Beteiligten in die Tat umgesetzt werden: Zertifizierte Mediziner, die ihren Status als Vertragsarzt in den Pool einbringen, festangestellte Ärzte, die zugunsten ihrer Anstellung im MVZ auf ihre Zulassung verzichten, akkreditierte Krankenhäuser, Erbringer nichtärztlicher Leistungen im Bereich der Dialyse, gemeinnützige Organisationen sowie lokale Verwaltungen. Die Entscheidung über die Zulassung eines MVZ wird vom Zulassungsausschuss der entsprechenden Kassenärztlichen Vereinigung (KV) getroffen.

 

Erfordernisse für die Zulassung eines MVZ

Für die Zulassung eines MVZ gelten verschiedene Voraussetzungen. So sind in der Regel mindestens zwei volle vertragsärztliche Zulassungen erforderlich. In einem MVZ ist es erforderlich, dass (Zahn-)Ärzte aus mindestens zwei oder mehr Fachrichtungen kooperieren. Dieses Kriterium wird in den Gründungsverträgen festgelegt, und es ist nicht möglich, dass mehrere Zahnärzte allein ein MVZ gründen. Die Zulässigkeit der Gründung durch einen Vertragszahnarzt und beispielsweise einen Kieferorthopäden ist rechtlich nach wie vor umstritten. Während einige Zulassungsausschüsse einzelner Kassenzahnärztlicher Vereinigungen dies anerkennen, tun es andere nicht. Die Genehmigung zur Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums erfolgt durch den Zulassungsausschuss. Andere Voraussetzungen umfassen das Vorhandensein eines Gesellschaftsvertrags, die Tätigkeit des ärztlichen Leiters im MVZ (nach der Reform GKV-VStG) selbst als angestellter Arzt oder Vertragsarzt und die Übernahme einer Bürgschaft durch alle Gesellschafter für die Forderungen der zuständigen KV. Zudem müssen alle beteiligten Mediziner an einem Standort arbeiten. Die Anstellung von Medizinern bedarf der Genehmigung durch den Zulassungsausschuss.

Die Einhaltung der vertragsarzt- und berufsrechtlichen Verpflichtungen der angestellten Ärzte obliegt der Verantwortung des ärztlichen Leiters. Hierzu gehört unter anderem die Gewährleistung einer präzisen und fehlerfreien Abrechnung der ärztlichen Leistungen.

 

Fachübergreifende oder fachgleiche Tätigkeit

Ein MVZ kann fachgleich oder fachübergreifend tätig werden. Eine fachübergreifende Tätigkeit liegt vor, wenn ein MVZ über zwei oder mehr Arztsitze verschiedener Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen verfügt. Eine fachgleiche Tätigkeit liegt vor, wenn zum Beispiel beide Ärzte zur hausärztlichen Fachgruppe gehören oder alle ärztlichen Psychotherapeuten und/oder Psychologischen Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten der psychotherapeutischen Fachgruppe angehören. 

Ein Medizinisches Versorgungszentrum kann in der gleichen medizinischen Fachrichtung oder fachübergreifend aktiv sein. Eine fachübergreifende Ausrichtung zeigt sich dann, wenn ein MVZ über zwei oder mehr Arztsitze mit unterschiedlichen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen verfügt. Eine fachgleiche Tätigkeit besteht, wenn zum Beispiel beide Ärzte zur hausärztlichen Fachgruppe gehören oder sämtliche ärztlichen Psychotherapeuten und Psychologischen Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zur psychotherapeutischen Fachgruppe zählen.Eine Kooperation von Ärzten und Zahnärzten ist zulassungsrechtlich möglich, allerdings gilt nach wie vor das zulassungsrechtliche Verbot einer gemeinsamen Beschäftigung von Ärzten und Zahnärzten.

 

Ein MVZ kann in verschiedenen Rechtsformen gegründet und geführt werden: 

  • Personengesellschaft (typischerweise die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
  • Registrierte, eingetragene Genossenschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • öffentlich-rechtliche Rechtsform (AÖR)
 

Ein bedeutender Unterschied zur Berufsausübungsgemeinschaft (BaG) liegt darin, dass in der BaG jeder beteiligte Mediziner eine eigene Zulassung besitzt. Im Gegensatz dazu erhält ein MVZ die Zulassung als Institution. Während in einer BaG jeder Teilhaber bis zu drei weitere Mediziner anstellen kann, ist die Anzahl der angestellten Ärzte im MVZ durch die Bedarfsplanung begrenzt.

Die Vorteile eines MVZ detailliert:

  • Flexibilität bei Arbeitszeitmodellen und Urlaubsplanung
  • Zulassung bleibt erhalten, wenn ein Gesellschafter ausscheidet
  • Leichterer Verkauf einzelner Anteile eines Gesellschafters
  • Arbeitsteilung durch Spezialisierungen möglich, innerhalb der Plausibilitätsprüfung
  • Synergieeffekte bei Einkauf, Marketing usw.
  • Bessere Chancen bei der Praxisabgabe
 

Die Nachteile eines MVZ detailliert:

  • Höherer Verwaltungsaufwand
  • Gründungsaufwand
  • Bilanz-Pflicht statt Einnahmenüberschussrechnung
  • MVZ-GmbHs unterliegen der Gewerbesteuerpflicht
  • Stille Reserven müssen bei Umwandlung in ein MVZ versteuert werden
  • Übertragung von Patientenakten von einer Vorgänger-Praxis ins MVZ nicht problemlos möglich
  • Größeres Einzugsgebiet an Patienten erforderlich
 

Fazit

Die Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) bietet vielfältige Möglichkeiten für Mediziner eine hochqualitative und sektorenübergreifende Patientenversorgung zu gewährleisten. Im MVZ haben Sie als Angestellter die Gelegenheit, gesetzlich Versicherte vertragszahnärztlich zu behandeln, ohne die wirtschaftlichen Risiken einer eigenständigen Praxisgründung auf sich nehmen zu müssen.Durch die Zusammenarbeit verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach können Synergien genutzt und eine ganzheitliche Betreuung der Patienten erreicht werden.

Gleichzeitig sind bei der Gründung eines MVZ verschiedene rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten. Die Wahl der richtigen Rechtsform, die Einbringung von Vertragsarztsitzen und die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen erfordern eine gründliche Planung und Beratung. Um sicherzustellen, dass Ihr MVZ erfolgreich ist und alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, empfehlen wir Ihnen, sich professionelle Beratung zu holen. 

Bei der Gründung eines MVZ müssen die Bedarfsplanung und die Vorgaben der KV beachtet werden, um sicherzustellen, dass das MVZ in das bestehende Versorgungssystem passt und den regionalen Bedarf abdeckt. Lesen Sie hierzu auch den Blog Einzelpraxis mit den Voraussetzungen für die Zulassung.

Praxis Perfect steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der Gründung und Führung Ihres MVZ zu unterstützen. Wir freuen uns darauf, Sie auf Ihrem Weg zu einem erfolgreichen MVZ zu begleiten.

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