Welche Versicherungen braucht ein freiberuflicher Mediziner?

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Jan-Jonas Zimmer

Welche Versicherungen braucht ein freiberuflicher Mediziner?

Bei der Praxiseröffnung sollte das Thema Versicherungen nicht außer Acht gelassen werden. Krankheit, Unfälle oder sogar Berufsunfähigkeit könnten Ihre beruflichen Pläne vereiteln. Ebenso könnten ein Brand oder Einbruch in Ihrer Zahnarztpraxis oder ein Kunstfehler bei einer Behandlung erhebliche Kosten verursachen. Gehen die medizinischen Geräte nach Überspannung nicht und die Praxis steht still, kann dies existenzbedrohend werden. Auch sollten in der heutigen Zeit Cyberangriffe nicht unterschätzt werden, da es um hoch sensible Patientendaten geht. Es ist von großem Vorteil, sowohl privat als auch beruflich umfassend abgesichert zu sein.

Praxisversicherungen

  • Berufshaftpflicht
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Cyberversicherung
  • Praxisinhalt und Elektronik
  • Praxisausfall
  • Rechtsschutz
 

Private Versicherungen

  • Unfall
  • Privathaftpflicht
  • Krankenversicherung und Krankentagegeld
  • Risikolebensversicherung
  • Berufsunfähigkeit
  • Versorgungswerk und Altersvorsorge 
 

 Anbei finden Sie eine Erläuterung zu den einzelnen Versicherungen. 

Berufshaftpflichtversicherung (BHV): Schutz vor Schadensersatzansprüchen, die durch Behandlungsfehler oder Fehler bei der Ausübung des Berufs entstehen können. Eine BHV schützt sowohl Sie als auch den Patienten.

Einen Nachweis über eine BHV muss i.d.R. bei der Ärztekammer eingereicht werden. Siehe hierzu den Blog Niederlassung – Genehmigungen.

Wichtiger Tipp: überprüfen Sie regelmäßig, ob Ihr Behandlungsspektrum in der Berufshaftpflicht noch abgedeckt ist. Wenn ein Zahnarzt beispielsweise Lachgassedierung neu in sein Portfolio aufnimmt, sollten Sie dies vorab ganz dringend an Ihren Versicherer melden. Ggf. muss der Versicherungsschutz angepasst werden.

 

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Beachten Sie dazu die Bestimmungen des 

Betriebsrentengesetzes (BetrAVG) vom 01.01.2018. Als Arbeitgeber sind Sie nicht verpflichtet Ihren Mitarbeitern eine bAV aktiv anzubieten. Jedoch gibt es seit 01.11.2019 eine Zuschusspflicht. Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern einen Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge gewähren, wenn diese Entgeltumwandlungen durchführen möchten. Empfehlung: lassen Sie Ihre Mitarbeiter nicht unterschiedlichste bAV Verträge mitbringen, sondern installieren Sie ein einheitliches bAV-System für Ihre Mitarbeiter. Das spart jede Menge Verwaltungsaufwand und präsentiert Sie als modernen Arbeitgeber. Die bAV ist ind er heutigen Zeit eine der wichtigsten Lohnzusatzleistungen und ein wichtiges Instrument der Mitarbeiterbindung und -gewinnung. Zudem bietet die bAV für Ihre Mitarbeiter und für Sie hohe Anreize. Innerhalb gewisser Grenzen müssen keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden. Ein absolutes Win-Win für alle. Sehen Sie die bAV als einen Baustein moderner Praxisführung. 

Lesen Sie mehr zu weiteren Benefit Gestaltungsmöglichkeiten im Block Benefits für Mitarbeiter in Praxen.

 

Cyber-Versicherung: Die digitale Revolution erschafft eine hypervernetzte Welt.  Eine nicht funktionierende IT legt schnell die gesamte Praxis lahm, das kann weitreichende Folgen mit sich bringen. Ein Cyber-Versicherung schützt Sie vor Schäden und Kosten, die durch Cyberangriffe, Datenverlust oder Datenschutzverletzungen entstehen können. Ein Krisenmanagement, dass Ihre Praxis wieder schnellstmöglich arbeitsfähig macht, sollte integriert werden.

 

Praxisinhaltsversicherung: Schutz für die Einrichtung, medizinische Geräte und Praxisausstattung (einschließlich Arzneimittel, Impfstoffe und Medikamente) vor Schäden durch Diebstahl, Elementarschäden oder andere Ereignisse.

Tipp: Wenn Sie teurer medizinische Geräte, wie Röntgengeräte o.ä., technische Defekte oder Bedienungsfehler absichern möchten, prüfen Sie ob eine Elektronikversicherung innerhalb der Praxisausfallversicherung abgeschlossen werden sollte, denn nicht bei allen Inhaltsversicherungen ist automatisch eine Elektronikversicherung inkludiert. 

 

Praxisausfallversicherung: Absicherung gegen Umsatzeinbußen bei unvorhergesehenen Praxisausfällen, z. B. durch Krankheit oder Schaden an der Praxis (technische Defekte, Feuer, Wasser etc.). Erstattung des entgangenen Gewinns, Übernahme laufende Kosten, ggf. zusätzlicher Personalkosten (falls temporär Ersatzkräfte eingesetzt werden müssen) Wiedereröffnungskosten als einige typische Leistungsbeispiele

Eine Praxisausfallversicherung kann eine sinnvolle Ergänzung zum privaten Krankentagegeld sein. Aufgrund gesetzlicher Begrenzungen beim Krankentagegeld reicht die Höhe dieser Absicherung oft nicht aus und kann durch eine Ausfallversicherung sinnvoll ergänzt werden. 

Tipp: Prüfen Sie auch die Möglichkeiten einer Praxisausfallversicherung, sollten Sie Probleme haben die Gesundheitsprüfung eines Krankentagegeldes zu bestehen.

 

Rechtsschutzversicherung: Unterstützung bei rechtlichen Auseinandersetzungen, z. B. bei Streitigkeiten mit Patienten, Mitarbeitern oder Dienstleistern. 

Tipp: Schließen Sie keine Verträge mit Lieferanten, Vermieter und Co., bevor Sie sich nicht um eine passende Rechtsschutz gekümmert haben. Dies sollte vorab geschehen, denn Streitigkeiten, die aus der Vergangenheit resultieren, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. 

 

Private Versicherungen für Mediziner:

Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Absicherung für den Fall, dass der Zahnarzt oder Arzt aufgrund von Krankheit oder Unfall dauerhaft nicht mehr in seinem Beruf arbeiten kann.

Tipp: Risikoversicherungen, wie die BU, setzen eine Gesundheitsprüfung voraus. Ebenso ist das Eintrittsalter für die Prämie maßgeblich.

Tipp: Kümmern Sie sich frühzeitig um diesen Schutz, das spart Ihnen Geld.

 

Krankenversicherung: Absicherung für die eigene Gesundheit und medizinische Versorgung – obligatorisch in Deutschland. Als Freiberufler haben Sie die Wahl, ob Sie sich gesetzlich freiwillig oder privat versichern möchten.

Tipp: Prüfen Sie als Freiberufler die Möglichkeiten eines Selbstbehalts. Dies kann je nach Fall sinnvoll sein und mtl. Beiträge senken, die Sie nun komplett selbst tragen müssen, da der bisherige Arbeitgeber-Anteil wegfällt.

 

Krankentagegeldversicherung: Einkommenssicherung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit oder Unfall. Bedenken Sie, dass die laufenden Kosten wie Miete, Personal etc. getragen werden wollen, auch wenn es Ihnen als Inhaber mal nicht so gut geht. Sie genießen als Freiberufler keine sechswöchige Lohnfortzahlung mehr wie angestellte Mediziner.

 

Privathaftpflichtversicherung: Die Privathaftpflichtversicherung ist eine wichtige Absicherung für den Alltag, da sie vor unvorhersehbaren Haftpflichtansprüchen schützt, die aus verschiedenen Situationen entstehen können.

 

Rentenversicherung / Altersvorsorge: Absicherung für die finanzielle Zukunft im Ruhestand.

In Deutschland gibt es das “Drei-Schichten-Modell”. Hierzu zählen gesetzliche (bei Ihnen das Versorgungswerk als Ihr Rententräger) sowie private Vorsorgemöglichkeiten. Jede Schicht bietet Vor-und Nachteile. Praxis Perfect ergänzt in der persönlichen Finanzplanung um die vierte Ebene, der Geldanlage und Immobilen-Invests. Es gibt verschiedene Strategien, langfristig passives Einkommen aufzubauen. Gerne betrachten wir gemeinsam Vor- und Nachteile der einzelnen Lösungen, mit dem Ziel, dass Sie für sich bessere Finanzentscheidungen treffen.

Tipp: In den ersten drei Jahren als Freiberufler können Sie sich von der Versicherungspflicht im Versorgungswerk befreien lassen. Dies verschafft etwas mehr Liquidität in der Startphase.

 

Risikolebensversicherung: Ein Todesfallschutz schützt Ihre Familie. Eine vereinbarte Summe wird im worst case Szenario ausbezahlt. Dies kann für die Familie sinnvoll sein, wenn z.B. Kredite für Immobilien noch abgetragen werden müssen.  Sollten Sie als Gutverdiener ausfallen und möchten Ihre Familie nicht mit Schulden zurücklassen, wäre ein adäquater Todesfallschutz empfehlenswert. 

Auch fordern die Banken i.d.R. solch eine Absicherung, wenn Sie Ihr Praxisvorhaben begleiten und dafür Ihnen ein Praxisdarlehen ausstellen. 

Tipp: Auch hier gilt die Gesundheitsprüfung zu beachten, ein Abschluss in jungen Jahren kann sich lohnen.

 

Unfallversicherung: Im Falle einer dauerhaften Invalidität infolge eines Unfalls zahlt die private Unfallversicherung eine vorab vereinbarte Invaliditätsleistung an den Versicherungsnehmer aus. Diese Leistung richtet sich nach dem Grad der Invalidität, der durch ärztliche Gutachten ermittelt wird. Betrachten Sie die Leistungen aus der Unfallversicherung als eine Einmalzahlung, um beispielsweise die Praxis beeinträchtigungsgerecht umbauen zu können. Im Gegensatz dazu sind Leistungen aus einer Berufsunfähigkeit regelmäßige monatliche Zahlungen, eine Lohnersatzleistung sozusagen. 

Darüber hinaus sollten Sie, je nach Tätigkeit, die D&O-Versicherung (Directors and Officers) im Blick haben. Diese bietet Schutz für Geschäftsführer und leitende Angestellte vor persönlicher Haftung in Zusammenhang mit Führungsentscheidungen. Die Notwendigkeit einer D&O-Versicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Größe des MVZ, der Haftungsstrukturen und der individuellen Risikobewertung.

Bitte beachten Sie, dass die aufgeführten Versicherungen eine Übersicht über mögliche Absicherungen geben. Dies ersetzt keine individuelle Versicherungsberatung. Gerne erarbeiten wir in einem individuellen Termin eine für Sie maßgeschneiderte Lösung. Praxis Perfect kann als Makler auf alle relevanten Anbieter am Markt zugreifen und Angebote für Sie vergleichbar machen oder bestehende Verträge optimieren.

FazitDie Auswahl der passenden Versicherungen hängt von individuellen Wünschen und Bedürfnissen ab. Vereinbaren Sie noch heuet Ihren individuellen Beratungstermin.

Auch macht es Sinn bestehende Versicherungen von Zeit zu Zeit auf Aktualität, sowie Preis und Leistung prüfen zu lassen. Durch die Zusammenarbeit mit dem führenden unabhängigen Maklerunternehmen für Mediziner kann Sie PraxisPerfect auch dabei optimal unterstützen. Fordern Sie gleich Ihren unverbindlichen Versicherungs-Check an.

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